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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf auf Cres

Auf der Suche nach der perfekten Immobilie zum Wohnen oder Urlaub an der kroatischen Küste? Unser Angebot umfasst eine Vielzahl von Immobilien in attraktiven Lagen in Kroatien, von ruhigen Inseln bis hin zu lebendigen Küstenstädten. Ob Sie ein Haus mit Pool und Meerblick oder eine Wohnung in der Nähe des Strandes suchen, hier finden Sie die ideale Option, um Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu erfüllen. Immobilien in Kroatien bietet eine große Auswahl an luxuriösen Villen und Häusern, während Wohnungen eine perfekte Wahl für diejenigen sind, die Komfort und Praktikabilität in der Nähe des Meeres suchen. Wenn Sie an Inseln interessiert sind, schauen Sie sich unser Angebot an Eigentum auf der Insel Vir oder auf Insel Murter an, wo Sie die perfekte Mischung aus Natur und Komfort finden können. Unabhängig vom gewählten Standort umfasst unser Angebot Häuser und Villen mit Pools, Apartments am Meer und andere attraktive Immobilien, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Träume von einem perfekten Zuhause oder einer Investition an der Adria zu verwirklichen.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.