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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf auf Lastovo

Suchen Sie die ideale Immobilie auf Lastovo zum Urlaub machen oder als Investition? Unser Angebot umfasst verschiedene Immobilien auf dieser wunderschönen Insel und der Stadt Lastovo, die für ihre unberührte Natur, das kristallklare Meer und die ruhige Umgebung bekannt ist. Ob Sie ein Ferienhaus mit Pool oder eine geräumige Villa suchen, Sie finden eine große Auswahl an Optionen, die Ihre Wünsche und Bedürfnisse erfüllen. Die Insel Lastovo ist berühmt für ihre authentische Atmosphäre und atemberaubenden Landschaften und damit ein perfekter Ort zur Entspannung und zum Genießen der Natur. Für diejenigen, die mehr als nur einen Urlaub möchten. Schauen Sie sich unser Angebot an Immobilien auf der Insel Pašman an und entdecken Sie einzigartige Objekte auf der Insel Pašman. Wenn Sie an Immobilien in Lastovo oder Immobilien in der Nähe von Biograd na Moru interessiert sind, haben wir ebenfalls verschiedene Optionen, die Sie sicher interessieren werden.

Standard
Zu verkaufen

Immobilientyp

Alle

Standort

Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.