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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf auf Silba

Suchen Sie nach der idealen Immobilie an attraktiven Standorten in Kroatien? Unser Angebot umfasst eine Vielzahl von Immobilien auf schönen Inseln und Küstengebieten, die Ihnen die Möglichkeit bieten, den perfekten Raum zum Wohnen, Urlaub oder Investieren zu finden. Ob Sie Immobilien in Kroatien mit Meerblick, an einem ruhigen Ort oder in der Nähe urbaner Zentren suchen, bei uns finden Sie eine große Auswahl an Optionen. Kroatische Villen und Hotels sind für diejenigen verfügbar, die luxuriöse und exklusive Immobilien suchen, während Immobilien in Split und Immobilien in Porec ideal sind für diejenigen, die in bekannten Reisezielen leben oder investieren möchten. Unser Angebot umfasst Land in außergewöhnlichen Lagen, wie landwirtschaftliches Land auf Inseln oder Baugrundstücke in Meeresnähe, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Ideen für den perfekten Raum zum Wohnen oder Urlaub zu verwirklichen. Unabhängig von Ihren Wünschen finden Sie bei uns Immobilien, die Ihren Bedürfnissen entsprechen und Ihnen die Möglichkeit geben, die Schönheit der kroatischen Küste und Inseln zu genießen.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.