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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf auf Vis

Suchen Sie die ideale Immobilie auf Vis, wo Natur und Ruhe Hand in Hand gehen mit Möglichkeiten für Urlaub oder dauerhaften Wohnsitz? Unser Angebot umfasst verschiedene Objekte, die Ihre Wünsche erfüllen, egal ob Sie ein Familienhaus in ruhiger Umgebung, eine charmante Wohnung mit Meerblick oder eine Luxusvilla in der Nähe der Altstadt von Vis suchen. Wenn Sie an einer größeren Auswahl interessiert sind, können Sie Grundstücke in Kroatien oder Wohnungen auf dem Markt ansehen. Zusätzlich umfasst unser Angebot Objekte auf der Insel Korčula, bekannt für ihre Schönheit und ihr kulturelles Erbe, sowie auf der Insel Brač, wo Sie ruhige Orte für Urlaub oder dauerhaften Wohnsitz finden können. Eine Investition in Vis und die umliegenden Inseln bietet eine große Auswahl für alle, die ihren perfekten Platz an der Adria suchen.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.