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Croatia Estate

Gewerbeimmobilien zum Verkauf in Kroatien

Suchen Sie nach dem idealen Geschäftsraum oder einer Gewerbeimmobilie, um Ihre Geschäftsbedürfnisse zu erfüllen? Unser Angebot umfasst eine Vielzahl von Gewerbeimmobilien in attraktiven Lagen in Kroatien, von Stadtzentren bis hin zu ruhigen Küstengebieten. Ob Sie nach Geschäftsräumen im Stadtzentrum oder entlang der Küste suchen, bei uns finden Sie passende Optionen. Immobilien Split und Immobilien Zagreb bieten eine große Auswahl an Geschäftsräumen in den begehrtesten Städten, während Immobilien auf Pula und Immobilien auf Ugljan ideal für diejenigen sind, die nach Geschäftsräumen in ruhigeren, aber attraktiven Gegenden suchen. Unser Angebot umfasst Geschäftsräume in neuen Entwicklungen, Büro- und Einzelhandelsflächen sowie Gewerbeimmobilien mit Entwicklungspotenzial und Investitionsmöglichkeiten. Egal, welche Präferenzen Sie haben, bei uns finden Sie Gewerbeimmobilien, die Ihr Geschäftswachstum und Ihre Entwicklung unterstützen.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.