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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf in Dubrovnik

Suchen Sie den perfekten Ort zum Leben oder Urlaub an der kroatischen Küste? Unser Immobilienangebot in Dubrovnik umfasst verschiedene Optionen, um Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu erfüllen. Ob Sie ein modernes Haus oder eine luxuriöse Villa suchen, bei uns finden Sie die ideale Immobilie, die zu Ihrem Lebensstil passt. Eine Investition in Dubrovnik ist attraktiv dank seiner reichen Geschichte, der schönen Altstadtkerne und der spektakulären Ausblicke auf die Adria, wodurch Dubrovnik zu einem der begehrtesten Ziele für Immobilien und zum Wohnen wird. Für diejenigen, die mehr Privatsphäre und Platz suchen, bieten wir auch exklusive Villen mit Meerblick oder Pools an, ideal für Familienurlaube oder luxuriöses Wohnen. Dubrovnik ist zudem ein ausgezeichneter Ausgangspunkt, um ganz Dalmatien zu erkunden, sodass Sie auch an Immobilien in Split oder andere attraktive Ziele entlang der Küste denken sollten. Was auch immer Ihre Wünsche sind, unser Angebot bietet eine große Auswahl an Immobilien, die Sie inspirieren und Ihnen helfen, Ihre ideale Ecke an der Adria zu finden.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.