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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf in Biograd na Moru

Suchen Sie die ideale Immobilie zum Wohnen oder als Kapitalanlage in Biograd na Moru? Unser Angebot umfasst verschiedene Objekte an attraktiven Lagen entlang der Adriaküste und im Landesinneren. Ob Sie ein Grundstück in Meeresnähe, ein Haus mit Meerblick oder eine moderne Wohnung im Herzen der Stadt suchen, bei uns finden Sie eine große Auswahl an Optionen, die unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Immobilien in Zadar bieten ausgezeichnete Möglichkeiten für alle, die in Meeresnähe sein und die Schönheiten Dalmatiens genießen möchten. Für diejenigen, die ruhigere Gegenden suchen oder in Immobilien in Biograd na Moru oder auf Inseln wie Pašman oder Rovinj investieren möchten, umfasst unser Angebot Bauland, Häuser und Wohnungen, von denen sich einige in erster Meereslinie mit direktem Zugang zum Strand oder in der Nähe von urbanen Zentren befinden. Unabhängig von Ihren Vorstellungen finden Sie bei uns Immobilien, die Ihre Idee vom perfekten Wohn- oder Urlaubsraum erfüllen.

Standard
Zu verkaufen

Immobilientyp

Alle

Standort

Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.