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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf auf Ciovo

Suchen Sie die ideale Immobilie zum Wohnen oder für den Urlaub auf Čiovo? Ob Sie ein Grundstück mit direktem Zugang zum Strand, ein Haus mit Panorama-Meerblick oder eine moderne Villa in erster Reihe am Meer suchen – bei uns finden Sie eine passende Option. Hotels in Kroatien und Immobilien in Dubrovnik stellen zusätzliche Möglichkeiten für diejenigen dar, die eine Investition oder einen Urlaubsort suchen. Wenn Sie an Immobilien auf Čiovo interessiert sind, haben wir eine große Auswahl an luxuriösen und komfortablen Objekten zusammengestellt, während Immobilien in Rijeka ideal für diejenigen sind, die nahe an urbanen Zentren und dem Meer sein möchten. Unser Angebot umfasst auch Baugrundstücke am Meer, perfekt zum Errichten von Häusern oder Villen, sowie ruhige Lagen für diejenigen, die Privatsphäre und Natur suchen.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.