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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf in Makarska

Suchen Sie die ideale Immobilie zum Wohnen oder für den Urlaub in Makarska? Unser Angebot umfasst eine Vielzahl von Objekten an attraktiven Standorten entlang der Adriaküste in der Stadt Makarska und Umgebung. Ob Sie ein Haus in Meeresnähe, eine Wohnung mit Meerblick oder eine Luxusvilla mit Privatstrand suchen — bei uns finden Sie die passende Option. Häuser und Villen in Kroatien bieten eine große Auswahl für alle, die in Immobilien in Makarska investieren möchten, egal ob auf Inseln oder am Festland. Unser Angebot umfasst auch attraktive Orte wie die Insel Rab, die für ihre natürliche Schönheit und ruhige Umgebung bekannt ist und sich ideal für Familienleben oder Urlaub eignet. Wenn Sie an Grundstücken interessiert sind, können Sie auch Optionen bei Grundstücken in Kroatien in Betracht ziehen, die sich zum Bau von Häusern oder Villen eignen. Unabhängig von Ihren Wünschen finden Sie bei uns Immobilien, die sowohl in Makarska als auch in nahegelegenen Inseln wie Brač Ihren Vorstellungen entsprechen.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.