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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf in Omis

Suchen Sie den perfekten Ort für Ihr neues Zuhause oder eine Investition in Omiš? Unser Angebot umfasst verschiedene Immobilien in attraktiven Lagen und bietet Ihnen eine große Auswahl für den Alltag oder den Urlaub. Ob Sie ein Haus mit Pool in ruhiger Umgebung oder eine moderne Villa nahe der Natur suchen, bei uns finden Sie passende Optionen. Wenn Sie an Immobilien in Umag interessiert sind, können Sie Immobilien in Umag oder Grundstücke für zusätzliche Optionen durchsuchen. Für diejenigen, die die Schönheit der Insel Brač entdecken möchten, bieten wir Immobilien auf der Insel Brač an. Wenn Sie nach Immobilien in Omiš oder weiteren Möglichkeiten suchen, umfasst unser Angebot auch Gewerbeimmobilien, ideal für Unternehmen. Genießen Sie die Auswahl an Immobilien, die die Schönheit und Vielfalt der kroatischen Küste, Inseln und des Hinterlands widerspiegeln, und finden Sie Ihren perfekten Raum zum Wohnen oder für den Urlaub in Omiš.

Standard

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Zu verkaufen

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.