Telefon / WA:+385 21 541 000·E:[email protected]·
Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf in Rovinj und Umgebung

Suchen Sie die ideale Immobilie für Urlaub oder Investment in Rovinj? Unser Angebot umfasst eine Vielzahl von Immobilien in attraktiven Lagen entlang der Adriaküste und auf den Inseln, mit besonderem Fokus auf Immobilien in Rovinj. Egal, ob Sie ein Haus in einer ruhigen Bucht oder ein Baugrundstück für Ihr zukünftiges Projekt suchen. Immobilien auf der Insel Brač und Pašman stehen denen zur Verfügung, die in attraktive Lagen investieren möchten, während Immobilien in Kroatien vielfältige Möglichkeiten für jeden Käufer bieten. Wenn Sie ruhige Buchten oder lebhafte Orte suchen, umfasst unser Angebot auch Grundstücke in Meeresnähe, ideal zum Bau von Häusern oder Villen.

Standard

1-12 von 20 immobilien

Zu verkaufen

Immobilientyp

Alle

Standort

Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.