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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf in Trogir

Suchen Sie die ideale Immobilie in Kroatien, die Ihre Wünsche zum Wohnen, Urlaub oder als Investition in Trogir erfüllt? Ob Sie nach Luxusvillen direkt am Meer, charmanten Häusern mit Meerblick oder Baugrundstücken mit Entwicklungspotenzial suchen, wir bieten eine große Auswahl an Immobilien, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie an Orten wie Pula oder Lastovo interessiert sind, beinhaltet unser Angebot auch Immobilien in Pula, und Immobilien auf Lastovo. Unabhängig vom gewählten Standort, von ruhigen Rückzugsorten am Meer bis zu lebhaften Zentren, ermöglicht Ihnen unser Angebot, den perfekten Raum zum Wohnen oder für den Urlaub in Trogir oder anderswo zu finden und Ihre Vorstellungen vom idealen Wohn- oder Urlaubsplatz zu verwirklichen.

Standard

49-60 von 119 immobilien

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Alle

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.