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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf auf Ugljan

Suchen Sie die ideale Immobilie auf der Insel Ugljan oder in deren Umgebung, insbesondere in der Stadt Ugljanas? Die Insel Ugljan ist bekannt für ihre natürliche Schönheit, ihre ruhige Umgebung und die Nähe zu größeren Städten, was sie zu einem perfekten Ort für Urlaub oder dauerhaften Wohnsitz macht. Wenn Sie Investitions- oder Wohnmöglichkeiten erkunden möchten, empfehlen wir, unsere Wohnungen in Kroatien, wo Sie verschiedene Optionen für jeden Käufer finden können. Für diejenigen, die sich auf Immobilien in Ugljan konzentrieren, ziehen Sie auch Immobilien in Rovinj oder anderen attraktiven Zielen entlang der Adriaküste in Betracht. Unser Angebot beinhaltet auch Hotels in Kroatien, die eine breite Palette an Optionen für unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse bieten. Egal, ob Sie eine friedliche Oase in Ugljanas oder ein lebhaftes Stadtzentrum suchen, unsere Immobilien in Ugljan und der Umgebung ermöglichen es Ihnen, den perfekten Raum zum Wohnen oder für den Urlaub zu finden.

Standard

13-20 von 20 immobilien

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Immobilientyp

Alle

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.