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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf auf Vir

Suchen Sie eine perfekte Immobilie auf der Insel Vir oder in der Nähe? Unser Angebot umfasst eine Vielzahl von Optionen, die Ihre Wünsche zum Wohnen oder Urlauben auf dieser schönen Adriainsel erfüllen. Die Insel Vir ist bekannt für ihre Nähe zu größeren Städten und schönen Stränden, was sie zu einem attraktiven Ziel für Investoren und Naturliebhaber macht, und Vir wird bei Käufern immer beliebter. Für diejenigen, die eine größere Auswahl erkunden möchten, bieten wir auch Hotels in Kroatien und Grundstücke, sowie verschiedene Immobilien auf der Insel Brač, die für ihre Schönheit und Vielfalt bekannt ist. Wenn Sie an weiteren Immobilienangeboten in Umag oder Split interessiert sind, bieten wir eine breite Palette von Optionen für jeden Käufer. Unabhängig von Ihren Wünschen ermöglicht unser Angebot, den perfekten Raum zum Wohnen oder Urlauben zu finden, sei es ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück, alles auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche in Vir zugeschnitten.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.