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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf in Zadar

Suchen Sie die ideale Immobilie zum Wohnen oder für den Urlaub in Zadar? Unser Angebot umfasst eine Vielzahl von Objekten, darunter luxuriöse Villen am Meer, moderne Apartments und geräumige Häuser in Zadar. Entdecken Sie unser Angebot an Immobilien in Zadar und finden Sie Optionen, die sowohl für den Urlaub als auch für dauerhaftes Wohnen geeignet sind. Wenn Sie die perfekte Immobilie in Split finden möchten, sehen Sie sich unser Angebot Immobilien in Split an und entdecken Sie eine große Auswahl an Apartments, Villen und Häusern, die Ihren Wünschen entsprechen. Für diejenigen, die ruhigere und naturnahe Umgebung suchen, bieten wir auch verschiedene Optionen auf der Insel Čiovo, wo Sie schöne Reihen- oder freistehende Villen mit Pool finden können, ideal für Familienurlaube oder einen festen Wohnsitz. Entdecken Sie auch unser Angebot Immobilien in Zagreb und Split, um die ideale Wohnung oder das perfekte Haus in der Hauptstadt Kroatiens zu finden. Unabhängig von Ihren Wünschen ermöglicht Ihnen unser Angebot, eine Immobilie zu finden, die Ihre Erwartungen erfüllt und Ihnen ein Traumhaus oder eine Investition für die Zukunft bietet.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.