Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Immobilien in Kroatien. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden oder unser Büro besuchen – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Können Ausländer in Kroatien Immobilien kaufen?
Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.
Was ist die Grundsteuer in der Republik Kroatien?
In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.
Wie hoch ist die Steuer bei einem Immobilienaustausch?
Die Steuer beträgt ebenfalls 3 %, sodass jeder Immobilienbesitzer beim Tausch 3 % des geschätzten Wertes der Immobilie für die neue Immobilie entrichtet.
In welcher Zeitspanne muss Immobilienumsatzsteuer gezahlt werden?
Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.
Was ist eine Anzahlung und wie viel kostet sie?
Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.
Kann der Kaufbetrag in Fremdwährung bezahlt werden?
Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.
Kann ein Immobilienverkaufsvertrag im Ausland abgeschlossen und bescheinigt werden?
Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.
