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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf auf Brac

Die Insel Brač ist eines der attraktivsten Ziele für Immobilieninteressenten, egal ob Sie das perfekte Ferienhaus oder eine Kapitalanlage suchen. Dieses schöne Reiseziel bietet eine Vielzahl von Optionen, von großzügigen Villen mit Meerblick bis zu komfortablen Wohnungen im Herzen der Insel. Wenn Sie die ideale Immobilie zum Wohnen oder für den Urlaub finden möchten, umfasst unser Angebot verschiedene Immobilientypen auf Brač, zugeschnitten auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Für diejenigen, die mehr Platz und Privatsphäre wünschen, bieten wir Häuser mit Weinbergen oder großen Grundstücken an, während für diejenigen, die einfachere Unterkünfte suchen, Wohnungen und kleinere Häuser zur Verfügung stehen. Villen in Kroatien und Wohnungen sind für alle verfügbar, die die Schönheit von Brač genießen möchten. Zusätzlich können Sie, wenn Sie an einem breiteren Angebot an Immobilien in Dalmatien interessiert sind, Immobilien in Trogir oder im kroatischen Binnenland erkunden.

Standard

109-120 von 140 immobilien

Zu verkaufen

Immobilientyp

Alle

Standort

Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.