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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf in Opatija

Suchen Sie die perfekte Immobilie zum Wohnen oder Investieren an der kroatischen Küste? Unser Angebot umfasst eine Vielzahl von Immobilien in Kroatien, von Luxusvillen bis zu Baugrundstücken, an attraktiven Standorten entlang der Adria, einschließlich Immobilien in Opatija für diejenigen, die einen anspruchsvollen Küstenlebensstil suchen. Ob Sie eine Platzierung in erster Reihe am Meer oder einen ruhigen Standort inmitten der Natur wünschen, bei uns finden Sie die ideale Option. Unser Angebot umfasst auch Wohnungen und Hotels, die ausgezeichnete Chancen für Investitionen oder zum Wohnen bieten. Wenn Sie an der dalmatinischen Insel, wie Drvenik, interessiert sind oder Immobilien in Biograd na Moru oder Split suchen, sind Sie hier genau richtig. Durchstöbern Sie unser Angebot und finden Sie eine Immobilie, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht, egal ob Sie ein Haus, eine Villa oder ein Grundstück am Meer suchen.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.