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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf auf Solta

Suchen Sie nach der idealen Immobilie an der kroatischen Küste, insbesondere Immobilien in Solta, die Ihnen eine perfekte Mischung aus Natur, Komfort und Investitionswert bietet? Ob Sie eine ruhige Umgebung genießen oder im Zentrum des Geschehens sein möchten, bei uns finden Sie eine passende Option. Häuser in Kroatien bieten eine große Auswahl für diejenigen, die luxuriöse und geräumige Objekte suchen, während Wohnungen eine ideale Wahl für diejenigen sind, die eine komfortable Unterkunft in Meeresnähe wünschen. Wenn Sie an Immobilien in Marina Dalmacija interessiert sind, die für ihre Schönheit und ihr lebhaftes Leben bekannt ist, oder das Angebot auf der Insel Hvar erkunden möchten, finden Sie bei uns eine große Auswahl. Immobilien in Marina und Immobilien auf Hvar ermöglichen es Ihnen, das perfekte Zuhause oder eine Investition an den schönsten Orten Kroatiens zu finden. Wenn Sie in Solta oder anderswo entlang der Adria investieren möchten, wird unser Angebot Sie inspirieren und Ihnen helfen, Ihre Vorstellungen vom idealen Wohn- oder Ferienraum zu verwirklichen.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.