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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf in Zagreb

Suchen Sie den perfekten Ort für Ihr neues Zuhause oder eine Investition in Zagreb? Unser Angebot umfasst verschiedene Immobilien in attraktiven Lagen im ganzen Land, mit besonderem Fokus auf Immobilien in Zagreb und Umgebung. Ob Sie eine ruhige Umgebung in der Natur oder ein lebhaftes urbanes Umfeld wünschen, bei uns finden Sie die ideale Option. Villen in Kroatien und Wohnungen sind in verschiedenen Stilen und Größen verfügbar und auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten. Wenn Sie an Immobilien in Zadar interessiert sind, entdecken Sie Immobilien in Zadar, während für diejenigen, die in Dubrovnik leben oder investieren möchten, verfügbare Optionen Immobilien in Dubrovnik sind. Split, als eine der dynamischsten Städte an der Adria, bietet eine große Auswahl in Split, einschließlich Häuser, Wohnungen und Villen. Unabhängig von Ihren Wünschen ermöglicht Ihnen unser Angebot, den perfekten Raum zum Wohnen oder für den Urlaub zu finden, egal ob Sie ein Haus mit großem Grundstück, Bauland oder eine Luxusvilla am Meer suchen.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.