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Croatia Estate

Hotels zum Verkauf in Kroatien

Suchen Sie nach der idealen Immobilie für Ihr zukünftiges Projekt oder Ihre Investition? Unser Angebot umfasst eine Vielzahl von Optionen in attraktiven Lagen in Kroatien. Ob Sie Eigentum auf der Insel Čiovo finden möchten oder einen Kauf auf dem Festland Kroatiens in Betracht ziehen, Sie werden eine große Auswahl an Immobilien finden, die auf Ihre Wünsche zugeschnitten sind. Immobilien in Primosten umfassen geräumige Apartments und Häuser in städtischen Gebieten, während Eigentum in Split ideal für diejenigen ist, die im Herzen Dalmatiens wohnen oder investieren möchten. Für diejenigen, die ruhigere Umgebungen suchen, bieten wir auch verschiedene Immobilien rund um Zagreb an, darunter moderne Apartments und Gewerbeflächen an belebten Standorten. Unabhängig von Ihren Wünschen ermöglicht Ihnen unser Angebot, eine Immobilie zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht und Ihnen die Verwirklichung Ihrer Ideen für den perfekten Raum zum Wohnen oder Urlaub ermöglicht.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.