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Croatia Estate

Immobilien zum Verkauf auf Pag

Suchen Sie die perfekte Immobilie in Pag oder in der Nähe? Unser Angebot umfasst eine Vielzahl von Immobilien, die Ihre Wünsche nach Luxus, Komfort und Investition erfüllen. Ganz gleich, ob Sie nach einer modernen Villa mit Pool, einer attraktiven Villa in Meeresnähe oder einem Baugrundstück mit Meerblick suchen – bei uns finden Sie die ideale Option. Die Insel Pag ist bekannt für ihre einzigartige Kombination aus natürlicher Schönheit und ausgebautem touristischem Angebot, was Pag zu einem attraktiven Ziel für den Kauf oder die Miete von Immobilien macht. Wenn Sie mehr entdecken möchten, sehen Sie sich unsere Immobilien in Kroatien an oder erfahren Sie mehr über Immobilien auf der Insel Čiovo und in Dalmatien. Die Insel Pag und die umliegenden Ziele bieten eine breite Palette an Investitionsmöglichkeiten, von Baugrundstücken bis hin zu Luxusvillen, alle mit Meerblick oder in ruhigen Lagen.

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Häufig gestellte Fragen

Ausländische Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien auf die gleiche Weise wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können Immobilien in Kroatien nur dann erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: ein Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und die Zustimmung des Justizministeriums.

Grundsätzlich nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in Euro bezahlt werden. Bei Zahlung in einer Fremdwährung wandelt die Bank den Betrag in Euro um.

Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, die den Immobilienerwerb besiegelt. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufdokumente eine Kopie des Dokuments an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu entrichten.

Ja, für kroatische Staatsbürger empfiehlt sich die Beglaubigung des Vertrags durch eine kroatische Auslandsvertretung. Für ausländische Staatsangehörige ist neben der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags durch einen Notar eine Apostille der im jeweiligen Land ausgestellten öffentlichen Urkunde erforderlich.

Eine Anzahlung dient als Sicherheit, die der Käufer an den Verkäufer leistet, um den Vertragsabschluss zu bestätigen und die Vertragserfüllung zu gewährleisten. In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet.

In Kroatien gilt ein einheitlicher Grundsteuersatz von 3 %. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis laut Kaufvertrag und der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Laut Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf den erhaltenen Bescheid nur einmal.